SchneerÀumung
Ist eine unverzichtbare Aufgabe in vielen Teilen der Welt, insbesondere in denen, die von starkem Schneefall betroffen sind. Sie ist von groĂer Bedeutung fĂŒr die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Lebens. Die umfasst nicht nur das RĂ€umen von StraĂen und Gehwegen, sondern auch das Streuen von Salz oder Sand, um die Verkehrssicherheit zu gewĂ€hrleisten. Die wird in der Regel von den Kommunen organisiert und durchgefĂŒhrt, kann aber auch von Privatpersonen oder Unternehmen in Auftrag gegeben werden. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der befassen, ihre Bedeutung erlĂ€utern und die verschiedenen Methoden und Techniken vorstellen.
Die besten Optionen fĂŒr SchneerĂ€umung
Bis wann muss man morgens Schnee gerÀumt haben?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, bis wann man morgens den Schnee gerĂ€umt haben muss. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In der Regel sollte der Schnee jedoch werktags bis 7 Uhr morgens und an Wochenenden und Feiertagen bis 9 Uhr gerĂ€umt sein. Es ist wichtig, dass die Wege und Gehsteige vor dem eigenen GrundstĂŒck sicher begehbar sind, um UnfĂ€llen vorzubeugen.
Verantwortung der GrundstĂŒckseigentĂŒmer
GrundstĂŒckseigentĂŒmer sind in der Regel dafĂŒr verantwortlich, dass die Gehwege und ZugĂ€nge zu ihrem GrundstĂŒck schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch fĂŒr Mieter, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
- GrundstĂŒckseigentĂŒmer sollten sicherstellen, dass der Schnee rechtzeitig gerĂ€umt wird.
- Mieter können ebenfalls zur SchneerÀumung verpflichtet sein, wenn dies vertraglich geregelt ist.
- Es ist wichtig, dass die Verantwortlichen sich ĂŒber die lokalen Regelungen informieren.
Richtige SchneerÀumung
Damit die SchneerÀumung effektiv und sicher ist, sollten einige Punkte beachtet werden.
- Der Schnee sollte nicht auf die StraĂe geschoben werden, da dies den Verkehr behindern kann.
- Es ist wichtig, dass Gullys und Hydranten frei bleiben, damit diese im Notfall zugÀnglich sind.
- Bei Eisbildung sollte gestreut werden, um die Rutschgefahr zu minimieren.
Rechtliche Folgen bei Nichtbefolgung
Wer seiner SchneerÀumungspflicht nicht nachkommt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
- Bei UnfÀllen, die auf nicht gerÀumten Wegen geschehen, kann der Verantwortliche haftbar gemacht werden.
- Es können BuĂgelder verhĂ€ngt werden, wenn die SchneerĂ€umung nicht fristgerecht erfolgt.
- Im schlimmsten Fall kann sogar eine Strafanzeige wegen fahrlÀssiger Körperverletzung drohen.
Bin ich verpflichtet, Schnee zu rÀumen?
Ja, du bist in vielen FĂ€llen verpflichtet, Schnee zu rĂ€umen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, die jeder EigentĂŒmer oder Mieter eines GrundstĂŒcks hat. Das bedeutet, dass du dafĂŒr sorgen musst, dass niemand durch Schnee oder Eis auf deinem GrundstĂŒck zu Schaden kommt.
Wer ist fĂŒr das SchneerĂ€umen verantwortlich?
In der Regel ist der EigentĂŒmer des GrundstĂŒcks fĂŒr das SchneerĂ€umen verantwortlich. Jedoch kann diese Verantwortung auch auf den Mieter ĂŒbertragen werden, insbesondere wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
- Der EigentĂŒmer ist in erster Linie verantwortlich.
- Der Mieter kann verantwortlich sein, wenn dies vertraglich geregelt ist.
- In MehrfamilienhÀusern kann es auch eine Gemeinschaftslösung geben.
Bis wann muss der Schnee gerÀumt werden?
Die genauen Zeiten, bis wann der Schnee gerÀumt werden muss, variieren je nach Gemeinde. In vielen FÀllen muss der Schnee werktags bis 7 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr gerÀumt werden.
- Werktags oft bis 7 Uhr morgens.
- An Sonn- und Feiertagen oft bis 9 Uhr morgens.
- In einigen Gemeinden gelten abweichende Regelungen.
Was passiert, wenn ich nicht rÀume?
Wenn du deiner RĂ€um- und Streupflicht nicht nachkommst, kannst du zum einen zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn jemand durch den Schnee oder das Eis auf deinem GrundstĂŒck zu Schaden kommt. Zum anderen kann auch ein BuĂgeld verhĂ€ngt werden.
- Zivilrechtliche Haftung, wenn jemand zu Schaden kommt.
- Mögliche VerhĂ€ngung eines BuĂgeldes.
- In extremen FĂ€llen kann auch ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet werden.
Was kostet eine Stunde SchneerÀumung?
Die Kosten fĂŒr eine Stunde SchneerĂ€umung können variieren, abhĂ€ngig von verschiedenen Faktoren wie der GröĂe des zu rĂ€umenden Bereichs, der Art des Untergrunds, den örtlichen Wetterbedingungen und dem Anbieter, den Sie wĂ€hlen. Im Durchschnitt können Sie jedoch mit Kosten von etwa 50 bis 150 Euro pro Stunde rechnen.
Faktoren, die die Kosten beeinflussen
Es gibt verschiedene Faktoren, die den Preis fĂŒr die SchneerĂ€umung beeinflussen können. Dazu gehören:
- GröĂe des zu rĂ€umenden Bereichs: Je gröĂer der Bereich, desto höher die Kosten.
- Art des Untergrunds: Die RĂ€umung von Schnee auf Asphalt oder Beton ist in der Regel teurer als auf Rasen oder Kies.
- Ărtliche Wetterbedingungen: In Gebieten mit schwerem Schneefall oder Eisbildung können die Kosten höher sein.
Verschiedene Zahlungsoptionen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie fĂŒr die SchneerĂ€umung zahlen können. Einige Anbieter bieten:
- Stundenbasis: Sie zahlen fĂŒr jede Stunde, die fĂŒr die SchneerĂ€umung benötigt wird.
- Festpreis: Ein fester Preis wird fĂŒr die gesamte SchneerĂ€umung vereinbart, unabhĂ€ngig von der benötigten Zeit.
- Abonnement: Sie zahlen einen regelmĂ€Ăigen Betrag und der Anbieter kĂŒmmert sich um die SchneerĂ€umung, wann immer es notwendig ist.
Tipps zur Kostensenkung
Hier sind einige Tipps, wie Sie die Kosten fĂŒr die SchneerĂ€umung niedrig halten können:
- Vergleichen Sie die Preise: Bevor Sie einen Anbieter auswÀhlen, vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter, um den besten Deal zu finden.
- FrĂŒhzeitig planen: Wenn Sie in einem Gebiet leben, in dem Schneefall hĂ€ufig ist, kann es sinnvoll sein, einen Vertrag fĂŒr die gesamte Saison abzuschlieĂen.
- Selbst SchneerĂ€umen: Wenn Sie körperlich in der Lage sind und die richtige AusrĂŒstung haben, können Sie auch selbst Schnee rĂ€umen und so Geld sparen.
Ist SchneerÀumen eine Ruhestörung?

Das SchneerĂ€umen kann, abhĂ€ngig von der Zeit und der Art der DurchfĂŒhrung, als Ruhestörung betrachtet werden. In den meisten Gemeinden gibt es jedoch spezielle Ruhezeiten, in denen das SchneerĂ€umen, insbesondere mit lĂ€rmintensiven GerĂ€ten, untersagt ist. In der Regel gelten diese Ruhezeiten in den Nachtstunden, an Sonn- und Feiertagen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das SchneerĂ€umen aus GrĂŒnden der Verkehrssicherheit und der allgemeinen Sicherheit oftmals notwendig ist und daher in bestimmten Situationen Vorrang vor der Ruhe der Anwohner hat.
Gesetzliche Regelungen zum SchneerÀumen
In Deutschland gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen zum SchneerĂ€umen. Die Gemeinden und StĂ€dte haben ihre eigenen Vorschriften, die in der Strassenreinigungssatzung oder der Gemeindeordnung festgelegt sind. Diese Vorschriften regeln unter anderem, zu welchen Zeiten das SchneerĂ€umen erlaubt ist und welche GerĂ€te verwendet werden dĂŒrfen.
- Strassenreinigungssatzung: Regelungen zur Reinigung und zum SchneerÀumen
- LĂ€rmschutzverordnung: Regelungen zu erlaubten LĂ€rmpegeln und Zeiten
- Ruhezeiten: Festlegung von Zeiten, in denen das SchneerÀumen ruhestörend wirken kann
GerÀte zum SchneerÀumen und ihre LautstÀrke
Die LautstĂ€rke des SchneerĂ€umens hĂ€ngt stark von den verwendeten GerĂ€ten ab. Schneeschieber und Schneeschaufeln sind in der Regel weniger laut als SchneefrĂ€sen und SchneepflĂŒge. Elektro- und Benzinbetriebene GerĂ€te können jedoch eine erhebliche LĂ€rmbelĂ€stigung darstellen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten.
- Handbetriebene GerÀte: Schneeschieber und Schaufeln verursachen weniger LÀrm
- Motorbetriebene GerĂ€te: SchneefrĂ€sen und SchneepflĂŒge sind oft lauter und können zur Ruhestörung werden
- Zeitliche Nutzung: WĂ€hrend der allgemeinen Ruhezeiten sollte auf leisere Methoden zurĂŒckgegriffen werden
Tipps zum rĂŒcksichtsvollen SchneerĂ€umen
Um das SchneerÀumen so wenig störend wie möglich zu gestalten, sollten einige Regeln beachtet werden. Dazu gehört die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten, die Verwendung leiser GerÀte, wo immer dies möglich ist, und das Vermeiden unnötigen LÀrms.
- Ruhezeiten beachten: SchneerĂ€umen auĂerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten durchfĂŒhren
- Leise GerĂ€te verwenden: Wo immer möglich, auf leisere GerĂ€te zurĂŒckgreifen
- RĂŒcksichtnahme: Auf die Nachbarn RĂŒcksicht nehmen und unnötigen LĂ€rm vermeiden
HĂ€ufig gestellte Fragen
Wie oft muss ich meinen Gehweg bei Schneefall rÀumen?
Als Grundregel gilt, dass Sie Ihren Gehweg werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr von Schnee und Eis freihalten mĂŒssen. Das bedeutet, dass Sie mehrmals am Tag SchneerĂ€umungen vornehmen können, insbesondere bei anhaltendem Schneefall. Es ist wichtig, den Gehweg sicher und begehbar zu halten, um UnfĂ€lle zu vermeiden.
Welche Mittel sind zum SchneerÀumen erlaubt?
Zum SchneerĂ€umen sind in der Regel Schneeschaufeln oder SchneepflĂŒge erlaubt. Bei Eisbildung können Streumittel wie Sand oder Splitt verwendet werden, um das Risiko von Ausrutschen zu minimieren. Die Verwendung von Salz ist in vielen Gemeinden eingeschrĂ€nkt oder verboten, da es die Umwelt und insbesondere das Grundwasser belasten kann. Es ist wichtig, sich an die lokalen Vorschriften zu halten.
Kann ich fĂŒr nicht gerĂ€umte Gehwege verantwortlich gemacht werden?
Ja, als GrundstĂŒckseigentĂŒmer oder Mieter sind Sie verantwortlich fĂŒr die SchneerĂ€umung auf den Gehwegen vor Ihrem GrundstĂŒck. Wenn Sie Ihrer RĂ€umpflicht nicht nachkommen und es kommt zu einem Unfall, können Sie unter UmstĂ€nden haftbar gemacht werden. Daher ist es wichtig, die SchneerĂ€umung ernst zu nehmen und regelmĂ€Ăig durchzufĂŒhren.
Wie breit muss der gerÀumte Weg sein?
Die Breite des gerĂ€umten Weges variiert je nach lokalen Vorschriften, aber in der Regel sollte der Weg mindestens 1 Meter breit sein. Dies ermöglicht es zwei Personen, sich sicher aneinander vorbeizubewegen. In einigen Gebieten kann eine gröĂere Breite vorgeschrieben sein, insbesondere in belebten Bereichen. Es ist wichtig, sich ĂŒber die genauen Anforderungen in Ihrer Gemeinde zu informieren.